Die Bewertung von Immobilien im Erbbaurecht unterscheidet sich wesentlich von klassischen Eigentumsverhältnissen. Hier werden Grundstück und Gebäude getrennt betrachtet. Neben dem Marktwert spielen Laufzeit, Erbbauzins und Vertragsbedingungen eine zentrale Rolle.
Bei der Wertermittlung werden sowohl der Gebäudewert als auch die Belastung durch den Erbbauzins berücksichtigt. Die Restlaufzeit beeinflusst maßgeblich den Verkehrswert der Immobilie.
Eine fundierte Bewertung schafft Transparenz für Eigentümer, Erbbauberechtigte und potenzielle Käufer – und sorgt für Sicherheit in einem komplexen Rechtsrahmen.
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